Ziffer 1: Stiftung
Das Präsidium des KVN hat die Stiftung eines KVN – Verdienstorden mit den Namen beschlossen.
Ziffer 2: Namensgebung
Der Orden erhält den Namen „Münchhausen-Orden“ nach dem in Bodenwerder beheimateten Baron von Münchhausen. Das Präsidium hat sich für diesen Namen entschieden, da der Niedersachse Münchhausen bereits zu Lebzeiten weit über die Grenzen unseres Landes hinaus durch seine Erzählungen, von denen jeder wusste, dass sie geschwindelt waren, die aber mit entsprechendem Augenzwinkern erzählt, damals und heute unzählige Menschen erheitert haben, die Schmunzeln und offenes Lachen hervorriefen und Freude brachten, bekannt war. Wir meinen, Münchhausen gehört zu den großen Schelmen unseres Landes.
Ziffer 3: Sinn des „Münchhausen-Orden“
Das Präsidium ist der Meinung, dass in vielen Gesellschaften Frauen und Männer als Mäzene unser Brauchtum ideell und materiell unterstützen oder unterstützen sollten. Es ist für Vereinsvorstände sicher nicht immer einfach, diesen besonderen Mäzenen Dank zu sagen und sie aus der Menge hervorzuheben. Verdienstorden bekommen nur Mitglieder nach den Bestimmungen des Ordensstatuts. Sessionsorden sind sicher zu allgemein um besonders auszuzeichnen. Hier soll der „Münchhausen-Orden“ des KVN zum Tragen kommen.
Ziffer 4: Aussehen des „Münchhausen-Orden“
Der Orden ist sternförmig in plastischer Ausführung gegossen. Er ist in den Landesfarben Niedersachsens und Bremens rot/weiß mit Glanzvergoldung und erstklassiger Emaillinausführung gehalten.
Die Stadtwappen von 10 Städten unseres Verbandsgebietes sind eingearbeitet und der Mittelkreis ist mit dem Schriftzug
„Münchhausen-Orden“
Karneval-Verband Niedersachsen
versehen. Gehalten wird der Orden mittels zwei Ösen, und einem breiten Ripsband in den Farben rot/weiß. Er wird in einem Etui mit einer Größe von ca. 170 x 170 mm, außen weiß und innen mit roter Samteinlage und weißer Seide auf einem losen Innenkissen verliehen. Dazu wird eine künstlerisch gedruckte Urkunde mit Namen und fortlaufender Nummer überreicht. Es wird ein Ordensbuch mit den einzelnen Daten der Ordensträger geführt.
Ziffer 5: Verleihungskriterien
Um dem Verdienstorden den für ihn gedachten Wert zu verleihen und auch zu erhalten, soll er nur an Sponsoren und herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die unser Volksbrauchtum ideell und/oder materiell unterstützen, verliehen werden. Die Verleihung muss in einem entsprechenden Rahmen durch den Präsidenten des Verbandes oder durch einen Vizepräsidenten erfolgen.
Ziffer 6: Beantragung
erfolgen. Er muss den Namen und Vornamen, Geburtstag und Anschrift des Auszuzeichnenden enthalten. Eine kurze Begründung ist beizufügen. Für die Laudatio ist entsprechendes Material von der beantragenden Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Anträge für den Orden sind an die Geschäftsstelle des Karneval-Verband Niedersachsen zu richten.
Diese Ehrungsordnung für den „Münchhausen-Orden“ wurde in der Präsidiumssitzung am
21. Mai 1989 beschlossen.